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Paar füllt gemeinsam Steuerformulare mit Taschenrechner aus
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Steuerklasse verheiratet: Welche Kombination lohnt sich 2026?

Jan Willem Beumer
Last updated: 2026/11/03 at 10:17 p.m.
Jan Willem Beumer
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Foto: Mikhail Nilov via Pexels
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Wer verheiratet ist, wählt 2026 weiterhin zwischen drei Varianten: IV/IV, III/V oder IV/IV mit Faktor. Verdienen beide ähnlich viel, ist IV/IV die einfachste Wahl. Liegen die Gehälter weit auseinander, bringt III/V monatlich das meiste Netto, das Faktorverfahren verteilt die Steuer am gerechtesten und schützt vor hohen Nachzahlungen.

Contents
Gilt III/V 2026 noch? Der aktuelle StandDie drei Kombinationen im ÜberblickIV/IV: der Standard nach der HochzeitIII/V: maximales Netto für den HauptverdienerFaktorverfahren: die genaueste VarianteWelche Steuerklasse bei verheiratet? Eine grobe BeispielrechnungAutomatische Einstufung nach der HeiratSteuerklassenwahl verheiratet: Wechsel per ELSTER beantragenPflicht zur Steuererklärung bei III/V und FaktorAuswirkungen auf Elterngeld und ArbeitslosengeldHinweis: keine SteuerberatungHäufige FragenWelche Steuerklasse bekommt man automatisch nach der Heirat?Wird die Steuerklasse III/V 2027 abgeschafft?Zahlen wir mit III/V weniger Steuern?Wie oft dürfen Ehepaare die Steuerklasse wechseln?Lohnt sich das Faktorverfahren?

Wichtig vorab: Die Steuerklasse verheiratet entscheidet nur darüber, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird. Wie viel Steuer ein Ehepaar am Ende für das ganze Jahr zahlt, steht erst mit dem Steuerbescheid fest – und der ist bei allen drei Kombinationen gleich hoch. Trotzdem lohnt sich die richtige Steuerklassenwahl, weil sie Liquidität, Rückzahlungen und sogar Sozialleistungen wie Elterngeld beeinflusst.

Gilt III/V 2026 noch? Der aktuelle Stand

Ja. Die Kombination III/V ist im November 2026 unverändert wählbar. Die Ampel-Koalition hatte zwar geplant, die Steuerklassen III und V ab 2030 abzuschaffen und alle Ehepaare ins Faktorverfahren zu überführen. Dieser Punkt wurde nach dem Bruch der Koalition im Dezember 2024 aber aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz gestrichen.

Neu in der Debatte ist ein Vorstoß von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) aus dem Frühjahr 2026: Er möchte das Ehegattensplitting für künftig geschlossene Ehen durch ein begrenztes „Realsplitting“ ersetzen und in diesem Zuge auch III/V abschaffen. Bestehende Ehen sollen davon nach seinen Plänen nicht betroffen sein. Die Union steht dem Konzept skeptisch gegenüber; ein beschlossenes Gesetz oder einen festen Starttermin gibt es nach aktuellem Stand nicht. Einen guten Überblick über die Pläne bietet Finanztip. Für Ihre Steuerklassenwahl 2026 und 2027 heißt das: Planen Sie mit den heutigen Regeln, behalten Sie die Reformdebatte aber im Blick.

Die drei Kombinationen im Überblick

KombinationFür wen geeignetVorteilNachteil
IV/IVBeide verdienen etwa gleich vielEinfach, meist keine Pflicht zur SteuererklärungBei unterschiedlichen Gehältern zu hoher Abzug im Jahresverlauf
III/VEin Partner verdient deutlich mehr oder alleinHöchstes gemeinsames MonatsnettoSteuererklärung Pflicht, Nachzahlung möglich, Partner in V hat wenig Netto
IV/IV mit FaktorUnterschiedliche Gehälter, faire Verteilung gewünschtSteuer passt nah an die Jahressteuer, kaum NachzahlungenAntrag mit Gehaltsangaben, Steuererklärung Pflicht

IV/IV: der Standard nach der Hochzeit

Bei IV/IV werden beide Partner so behandelt wie Singles in Steuerklasse I. Das passt gut, wenn die Gehälter nah beieinander liegen. Verdient einer deutlich mehr, wird über das Jahr meist mehr Lohnsteuer einbehalten als nötig – das Geld kommt dann erst mit der Steuererklärung zurück.

III/V: maximales Netto für den Hauptverdiener

In Steuerklasse III wird unter anderem der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt, der Hauptverdiener zahlt deshalb monatlich spürbar weniger Lohnsteuer. Der Partner in Steuerklasse V wird dafür sehr hoch belastet, schon ab einem kleinen Gehalt. Zusammengerechnet hat das Paar monatlich oft mehr Netto als bei IV/IV. Die Kehrseite: Die Lohnsteuer bei III/V ist nur ein grober Schätzwert, daher kommt es häufiger zu Nachzahlungen.

Faktorverfahren: die genaueste Variante

Beim Faktorverfahren bleiben beide in Steuerklasse IV, das Finanzamt trägt aber zusätzlich einen Faktor kleiner als 1 ein. Er wird aus den voraussichtlichen Jahresgehältern berechnet und bildet die Splitting-Wirkung bereits im monatlichen Lohnsteuerabzug ab. Jeder Partner trägt so etwa den Steueranteil, der seinem Anteil am gemeinsamen Einkommen entspricht. Der Faktor gilt nach Angaben von Steuerportalen bis zum Ende des Jahres, das auf die Beantragung folgt – danach muss er neu beantragt werden. Genutzt wird das Verfahren bislang nur von wenigen Paaren, obwohl es vor allem für Doppelverdiener mit unterschiedlichen Gehältern oft die fairste Lösung ist.

Welche Steuerklasse bei verheiratet? Eine grobe Beispielrechnung

Wer wissen möchte, welche Steuerklasse bei verheiratet die beste ist, sollte die Kombinationen mit einem Lohnsteuerrechner (etwa dem des BMF) mit den eigenen Zahlen durchspielen. Ohne konkrete Euro-Beträge lässt sich das Prinzip an zwei typischen Paaren zeigen:

  • Paar A – beide verdienen ungefähr gleich viel: Ob IV/IV oder III/V, die Jahressteuer ist gleich. III/V bringt hier kaum einen monatlichen Vorteil, erzeugt aber eher Nachzahlungen. IV/IV ist die naheliegende Wahl.
  • Paar B – ein Partner verdient deutlich mehr als der andere (etwa im Verhältnis 60:40 oder stärker): Bei IV/IV wird zu viel Lohnsteuer einbehalten, das Geld kommt erst im Folgejahr zurück. Mit III/V steigt das gemeinsame Monatsnetto deutlich, mit Faktor liegt der Abzug nahe an der tatsächlichen Jahressteuer.
  • Alleinverdiener-Ehe: Hat nur ein Partner ein Gehalt, ist III für ihn in aller Regel die günstigste Klasse; der andere Partner ohne Lohn bekommt V, was ohne eigenes Einkommen keine Abzüge verursacht.

Faustregel: Je größer der Gehaltsunterschied, desto stärker lohnt sich die Abkehr von IV/IV. Ob III/V oder Faktor besser passt, hängt davon ab, ob Ihnen mehr Geld im Monat oder eine planbare, faire Verteilung wichtiger ist – und ob bald Lohnersatzleistungen anstehen.

Automatische Einstufung nach der Heirat

Sie müssen nach der Hochzeit nichts beantragen, damit sich etwas ändert: Das Standesamt meldet die Eheschließung, und das Finanzamt stuft beide Partner automatisch in IV/IV ein – vorausgesetzt, beide sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und leben nicht dauernd getrennt. Die Änderung gilt rückwirkend ab dem Monat der Hochzeit, und das Ehegattensplitting wird für das gesamte Heiratsjahr gewährt. Wer III/V oder das Faktorverfahren möchte, muss das aktiv beantragen.

Steuerklassenwahl verheiratet: Wechsel per ELSTER beantragen

Den Wechsel beantragen Sie beim Wohnsitzfinanzamt, am einfachsten online über „Mein ELSTER“ mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“. Für das Faktorverfahren gibt es dort einen eigenen Antrag, in dem die voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne beider Partner angegeben werden. Alternativ geht der Papierantrag. Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich und gilt ab dem Folgemonat der Antragstellung.
  • Für das laufende Jahr muss der Antrag spätestens am 30. November beim Finanzamt sein – für 2026 also bis zum 30.11.2026.
  • Der Wechsel in III/V oder ins Faktorverfahren muss von beiden Partnern gemeinsam beantragt werden.
  • Aus III/V zurück nach IV/IV kann auch ein Partner allein wechseln.
  • Der Arbeitgeber erhält die neuen Daten automatisch über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Pflicht zur Steuererklärung bei III/V und Faktor

Wer III/V wählt und bei dem beide Partner Arbeitslohn beziehen, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Gleiches gilt für das Faktorverfahren. Bei IV/IV ohne weitere Einkünfte besteht diese Pflicht meist nicht. Der Grund: Bei III/V weicht die einbehaltene Lohnsteuer oft von der tatsächlichen Jahressteuer ab. Rechnen Sie deshalb besonders bei stark schwankenden Gehältern oder Zusatzeinkünften mit einer möglichen Nachzahlung und legen Sie gegebenenfalls Geld zurück. Eine Pflichtveranlagung kann sich außerdem ergeben, wenn ein Partner Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen hat.

Auswirkungen auf Elterngeld und Arbeitslosengeld

Viele Lohnersatzleistungen richten sich nach dem Nettogehalt. Wer in Steuerklasse V ist, hat ein niedriges Netto – und damit auch ein niedrigeres Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Deshalb kann ein rechtzeitiger Wechsel bares Geld wert sein.

  • Elterngeld: Maßgeblich ist die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum (in der Regel die zwölf Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz) überwiegend galt. Wer etwa von V nach III wechseln möchte, sollte das spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erledigen. Ein späterer Wechsel zählt für das Elterngeld nicht mehr.
  • Arbeitslosengeld: Die Arbeitsagentur legt grundsätzlich die Steuerklasse zu Jahresbeginn zugrunde. Einen späteren Wechsel unter Ehegatten erkennt sie nur an, wenn die neue Kombination zum Verhältnis der Gehälter passt oder zu einem niedrigeren Arbeitslosengeld führt. Ein taktischer Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit geht daher oft ins Leere.

Auch Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsleistungen hängen vom Netto ab. Wer mit einer solchen Leistung rechnet, sollte die Steuerklassen verheiratet nicht nur nach dem aktuellen Monatsnetto auswählen.

Hinweis: keine Steuerberatung

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick zum Stand November 2026 und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation – etwa bei Selbstständigkeit, Auslandsbezug, hohen Nebeneinkünften oder anstehender Elternzeit – wenden Sie sich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Häufige Fragen

Welche Steuerklasse bekommt man automatisch nach der Heirat?

Beide Partner werden automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. III/V oder das Faktorverfahren gibt es nur auf gemeinsamen Antrag beim Finanzamt.

Wird die Steuerklasse III/V 2027 abgeschafft?

Nach aktuellem Stand nein. Die Abschaffung wurde Ende 2024 gestrichen. Finanzminister Klingbeil hat 2026 neue Pläne für künftige Ehen vorgestellt, beschlossen ist bislang aber nichts.

Zahlen wir mit III/V weniger Steuern?

Nein, nicht über das ganze Jahr. Die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich. III/V verschiebt nur, wie viel monatlich einbehalten wird – Differenzen gleicht die Steuererklärung aus.

Wie oft dürfen Ehepaare die Steuerklasse wechseln?

Mehrmals im Jahr. Der Antrag für das laufende Jahr muss bis zum 30. November beim Finanzamt eingehen, der Wechsel gilt ab dem Folgemonat.

Lohnt sich das Faktorverfahren?

Vor allem für Doppelverdiener mit unterschiedlich hohen Gehältern, die Nachzahlungen vermeiden und die Steuerlast fair verteilen möchten. Den höchsten Monatsnetto-Betrag bringt dagegen meist III/V.

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By Jan Willem Beumer
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Ich bin Jan Willem Beumer, Vater einer Tochter im Grundschulalter und Gründer der niederländischen Lernplattform Leermiddelenplein.nl. Bei Absolut Familie recherchiere und schreibe ich über Familie, Ehe und Partnerschaft – von Ratgebern zu Hochzeitstagen und Steuerklassen bis zu Porträts bekannter Persönlichkeiten und ihrer Familien. Mein Hintergrund liegt im Aufbau und Betrieb von Websites, im Online-Marketing und darin, Informationen verständlich aufzubereiten. Ich bin weder Steuerberater noch Klatschreporter: Für jeden Artikel prüfe ich, was seriöse Quellen tatsächlich belegen, und lasse Gerüchte bewusst weg. Über Kinder schreibe ich nur, was Familien selbst öffentlich gemacht haben.
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